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Ketsch und seine Tempo-30-Zone

Basisinfo der Grünen Ketsch für Diskussionen mit der Bevölkerung

Die Tempo-30-Zone deckt in Ketsch bekanntlich nahezu das gesamte Straßennetz ab. Für eine solche Zone hat der Gesetzgeber weiteren Reglementierungen enge Grenzen gesetzt. Eine solche Zone wird als weitgehend verkehrsberuhigt angesehen. Damit ist kein weiterer Reglementierungsbedarf vorhanden. Alle Teilnehmer, ob im Auto, auf dem Fahrrad oder Fußgänger, sollten hier durch gegenseitige Rücksichtnahme gefahrlos am Verkehr teilnehmen können. Damit ist grundsätzlich schon alles gesagt. Weitergehende Wünsche oder Forderungen z.B. nach einem Zebrastreifen oder Radspuren, sind in Tempo-30-Rahmen nicht vorgesehen und würden von den zuständigen übergeordneten Vekehrsbehörden abgelehnt. Ausnahmen gelten nur für schon vor der Einrichtung der 30-Zone vorhandenen Einrichtungen. Und nur in sehr seltenen Ausnahmefällen kann es eine Sonderregelung geben. Sicher wird es dennoch auch hier Konfliktsituationen, möglicherweise auch an neuralgischen Punkten, geben. Hier geht der Gesetzgeber aber vom Einschreiten durch Überwachungskräfte, sprich „der Polizei“ aus.

§45 Abs.1c StVo Regelt 30-Zone

1. Grundsätzlich „rechts vor links“ (8 StVO), außer für ältere lichtzeichengeregelte Einmündungen besteht Bestandsschutz.

2. In Tempo 30-Zonen dürfen KEINE benutzungspflichtige Radwege ausgewiesen werden. Das Anlegen von Schutzstreifen ist UNZULÄSSIG. 

https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/123-45-verkehrszeichen-und-verkehrseinrichtungen