Verkehrswende – Grüne weisen auf geltende Regeln hin

Klimawandel, Energiewende, aber auch technologischer Fortschritt wirken sich heute schon auf den Straßenverkehr aus. Wir befinden uns am Anfang einer Verkehrswende, weg vom Auto-dominierten Straßenbild, hin zu einer vielseitigen Mobilität. Verkehrsmittel, die wir vor 10 Jahren noch nicht kannten, wie der Elektro-Roller, werden eine immer größere Rolle spielen. Aber auch der öffentliche Nahverkehr oder das 1817 in Mannheim erfundene Fahrrad, werden eine immer wichtigere Rolle bekommen. Dabei muss allen freigestellt sein, ein geeignetes Verkehrsmittel zu wählen. Die öffentliche Diskussion wird sich aber um den Platz drehen, den jedes Verkehrsmittel, im begrenzten innerörtlichen Raum, einnehmen darf oder muss. Sicherheit ist immer höchste Maxime. Die gegenseitige Rücksichtnahme wird ganz neu gedacht werden müssen. Das Recht des Stärkeren gilt nicht mehr.

Daher möchten die Grünen Ketsch auf ein paar Regel aus der heute gültigen Straßenverkehrsordnung hinweisen, deren konsequente Beachtung auch schon ein kleiner Fortschritt wäre. Zum Beispiel: Die Vorfahrt an Kreuzungen ohne Beschilderung wird nicht verhandelt. Sie ist eindeutig geregelt. Denn es ist nur schwer zu interpretieren, was die vorfahrtsberechtigte Person meint, wenn sie bei Gegenlicht, hinter einer getönten Scheibe gestikuliert. Wer Vorfahrt hat, sollte auch fahren.

Ein weiteres wichtiges Thema sind Rollatoren auf der Straße. Immer wieder begegnen sie einem, unbeleuchtet, naturgemäß langsam. Das ist ein Symptom schlechter Gehwege und zeigt einmal mehr, dass wir für zu Fuß Gehende, Roller- und Fahrradfahrende sichere Zonen mit gutem Ausbau und Belag brauchen.

Das Überqueren der Landstraßen, zum Beispiel Richtung Schwetzingen, ist ein weiteres Thema. Vor allem Radfahrende, die schnell unterwegs sind, haben das Problem, dass linksseitig Beleuchtung und Durchgang bis zum Stadion gegeben ist, während rechtsseitig die Ampel steht und danach Durchgang bis Schwetzingen Bismarckplatz gegeben ist. Dies wird immer zum Wechsel der Seite veranlassen und muss auch baulich gelöst werden. Zunächst aber mit Rücksicht!

Autos sind groß und brauchen Platz zum Fahren und Parken. Immer wieder sieht man Menschen, die zum Joggen oder Spazieren auf der Rheininsel, entweder im Halteverbot oder am Straßenrand parken, weil der Weg vom Parkplatz zur Rheininsel zu weit scheint. Wahrscheinlich Ortsunkundige. Aber sicher Ortskundige, parken am alten Bahnhof oder am Schillerplatz gerne mal im Grünstreifen und zerstören ihn dadurch. Das sonntägliche frische Brötchen sei jedem gegönnt. Wer meint es mit dem Auto holen zu müssen, soll es. Oft kommt es aber dazu, dass an der Kreuzung Schwetzinger Str. / Schillerstraße so geparkt wird, dass Fußgänger behindert, oder sogar über den Spielplatz gefahren wird. Was gefährlich werden kann.

Es ist laut Straßenverkehrsordnung absolut verboten den Gehweg zu befahren. Das halbseitige Parken auf dem Gehweg ist eine rechtliche Grauzone bzw. Toleranzbereich. Trotzdem wird immer wieder, zum Beispiel in der Goethestraße, über den Gehweg gefahren, weil Platzmangel und der empfundene Zeitdruck, die Rücksicht vergessen lässt. Ebenfalls ist in der StVO geregelt, dass der Abstand zu Fahrradfahrenden beim Überholen 1,5m betragen muss. Sollte dies nicht möglich sein, darf auch nicht überholt werden. Dies scheint vielen Autofahrenden noch nicht bekannt zu sein. Auch der Schulüberweg Mannheimer Straße wäre weit weniger brisant, wenn sich die Eltern und Kinder auf Tempo 30 und Rücksicht verlassen könnten.

Daher rufen die Grünen Ketsch zu mehr Rücksicht im Straßenverkehr auf und fordern aktiv zum Mitdenken und zur Mitarbeit auf, wie wir Ketsch besser machen können. Die Grünen Ketsch sind erreichbar unter info@gruene-ketsch.de oder 0159-06230102.