Zukunft der Kollerfähre Brühl

Zukunft der Kollerfähre Brühl – die Grünen Ketsch fordern: Die Kollerfähre muss erhalten bleiben.


Die Finanzierung und somit der künftige Betrieb der Kollerfähre Brühl sind gefährdet. Der Rechnungshof Baden-Württemberg sieht den Betrieb der Kollerfähre als Ausflugsfähre und somit nicht als Aufgabe des Landes an und rät dem Finanzministerium Baden-Württemberg, den Fährbetrieb nach Ablauf der bestehenden Zusagen 2020 aufzugeben. Der Rechnungshof sieht die Aufgabe des Betriebs der Kollerfähre bei den im Einzugsgebiet der Kollerinsel liegenden Kommunen. Das baden-württembergische Finanzministerium befürwortet zwar den Weiterbetrieb der Fähre aus Gründen der Historie, des Naturschutzes und der Erreichbarkeit, sieht sich rechtlich dazu aber nicht in der Pflicht. Es wird beabsichtigt eine finanzielle Beteiligung der kommunalen Seite zu erreichen, weil der Fährbetrieb auch der Naherholung der in der Region lebenden Menschen diene. Diese Nachricht erreichte dieser Tage die Gemeinde Brühl und das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.
Auf Initiative von Bürgermeister Dr. Ralf Göck, Gemeinde Brühl, trafen sich am Freitag, 4. Oktober 2019 die Landtagsabgeordneten des Rhein-Neckar-Kreises Karl Klein (CDU), Julia Philippi (CDU), Manfred Kern (Die Grünen), Daniel Born (SPD) und Klaus Günther Voigtmann (AfD), Landrat Stefan Dallinger, Rhein-Neckar-Kreis, sowie Vertreter der Fraktionen im Gemeinderat der Gemeinde Brühl zu einem Gespräch im Brühler Rathaus.
Bürgermeister Dr. Göck erklärte die aktuelle Auffassung des Landesrechnungshofes Baden-Württemberg, der zum Ergebnis kommt, dass das Land den Fährbetrieb 2020 einstellen sollte, weil es keine Verpflichtung, zum Weiterbetrieb gebe, der Fährbetrieb nicht wirtschaftlich sei und auch keine verkehrliche Notwendigkeit zum Weiterbetrieb gesehen werde. „Diese Meinung teilen wir nicht“, erklärte Landrat Stefan Dallinger. „Wir gehen davon aus, dass der Vorgang bisher nur einseitig, jedoch nicht verkehrsrechtlich bewertet worden ist.“ Die zuständigen Fachämter der Kreisbehörde haben sich mit der Kollerfähre und ihrer Bedeutung für die Landwirtschaft, den Naturschutz, den Hochwasserschutz und den Tourismus umfassend beschäftigt und insbesondere die verkehrsrechtliche Bedeutung der Fähre aufgearbeitet. Dies ergab: die Kollerfähre ist für die verkehrliche Erschließung und Nutzung der Kollerinsel derzeit notwendiger Bestandteil, der durchgehend befahrbaren Landesstraße (L) 630, die von Schwetzingen über Brühl zur Kollerinsel und dort bis zur Landesgrenze zwischen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz führt. Damit ist diese Fähre unter Übernahme der öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Unterhaltung der Landesstraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet und erhält damit die Eigenschaft eines Wegebestandteils oder eines selbständigen Wegs. Der Betrieb der Kollerfähre geht zurück auf den großherzoglichen Erlass von 1834. Die Kollerfähre war der Ersatz für die Rheinfähre bei Ketsch, die nach der Rheinbegradigung an der bisherigen Stelle, unnötig geworden war. Seit Bestehen des Landes Baden-Württemberg wurde der Fährbetrieb ununterbrochen aufrechterhalten. Nach dem bis 1945 geltenden preußischen Wegerecht ist die Fähre damit zur öffentlichen Straße geworden und fällt als Bestandteil einer Landesstraße in die Straßenbaulast des Landes Baden-Württemberg, so das Ergebnis der Prüfung der Kreisbehörde. Zudem rücken aktuell die Bedeutung der L630 und ihre Netzfunktion ins Blickfeld der Öffentlichkeit, weil anlässlich von Brückensanierungen in der Region zutage tritt, dass es zu wenige Rheinquerungen für den Kfz Verkehr gibt und deren Nutzbarkeit gegenwärtig und in den nächsten Jahren durch Großbaustellen eingeschränkt ist. „Die Fährverbindung ist Teil einer Landesstraße und daher als Verbindung der westlichen Landesgrenze Baden-Württembergs mit dem Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz nicht wegzudenken“, stellt der Bürgermeister der Gemeinde Brühl, Dr. Ralf Göck, nochmals klar. Die Landtagsabgeordneten waren sich einig: „Der Fährbetrieb der Kollerfähre Brühl muss erhalten bleiben. Ein Ende der Rheinfähre hätte äußerst negative Auswirkungen für die Gemeinde Brühl, den Rhein-Neckar-Kreis und die ganze Region. Die Fähre ist als Bestandteil der L 630 anzusehen und unterliegt damit der Straßenbaulast des Landes. Wir alle werden diese Position des Rhein-Neckar-Kreises und der Gemeinde Brühl unterstützen und das Land bitten, den Fährbetrieb von Brühl zur Kollerinsel auch für künftige Jahre zu erhalten und finanziell sicherzustellen.“
Man könnte darüber nachdenken, die Fähre wieder als Seilfähre zu betreiben (ökologisch sinnvoll). Wie die Fähre Plittersdorf, war die Rheinfähre früher eine Seilfähre, die nur durch die Strömung des Rheins angetrieben wurde. Da diese Fähren nur wenige und leichte Fahrzeuge bewegen konnten wurde die Fähre durch eine leistungsfähigere Fähre ausgetauscht. Man sollte überlegen, ob es tatsächlich notwendig ist, nur wegen wenigen landwirtschaftlichen Betrieben, die mit schwerem Gerät übersetzen wollen, eine derart große Fähre zu betreiben. Auch wäre zu überlegen, die Kollerinsel, die ein Polter ist, dem Naturschutz z.B. als Streuobstwiese zu überlassen.

Die Fähre Plittersdorf (Bild oben) ist für bis zu sechs Autos, 28 Fahrräder und 70 Personen ausgelegt. An einem zwischen zwei Masten (Pylonen) hoch über den Rhein gespannten Sicherungsseil gleitet die Fähre im Normalbetrieb nur per Ruderstellung durch Strömungskraft und ohne eigenen Antrieb über den Strom. Aus Sicherheitsgründen ist die Fähre zusätzlich mit einem Motorantrieb ausgestattet.