Pressemitteilung von Heike Schütz, Fraktionssprecherin
Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Entwurf für die Neufassung der Amtsblattrichtlinien, welcher inakzeptable Restriktionen für die Veröffentlichungen der Fraktionen und der politischen Gruppierungen enthielt, abgelehnt. Für die Fraktion der Grünen stand außer Frage, dass diesem Entwurf nicht zugestimmt werden kann. Aber nur durch die Unterstützung von Rätinnen und Räten anderer Fraktionen konnte die Neufassung abgelehnt werden. Diese Unterstützung erhielten die Grünen vor allem aus den Reihen der CDU-Fraktion. Die Neufassung der Richtlinien nahm im August 2019 mit dem Antrag der Grünen, auf die Umsetzung des Veröffentlichungsrechtes der Fraktionen im Amtsblatt, ihren Anfang. Dieses Recht steht den Fraktionen seit Dezember 2015 zu und ist für die Grünen ein Baustein für die Transparenz der Gemeinderatstätigkeit. Für die Grünen ist es nicht nachvollziehbar, warum dieses Recht nicht bereits in der Vergangenheit von den anderen Parteien eingefordert wurde. Seit der Kommunalwahl 2019 besitzen auch die Grünen Fraktionsstatus und können somit Anträge stellen. Mit ihrem ersten Antrag wurde dieses Recht thematisiert. Die Fraktionen sollten das Recht erhalten, in jeder Ausgabe Stellungnahmen bis zu einer halben Seite zu veröffentlichen. Das entspricht in Häufigkeit und Umfang dem, was Vereinen bereits seit Jahren in der Richtlinie zugestanden wird. In mehreren Sitzungen, mit dem Gemeinderat und Vertretern der Verwaltung, fanden Diskussionen und Abstimmungen zu den verschiedenen Punkten der Richtlinie statt. Zusätzlich zum Recht der Fraktionen auf Veröffentlichung wurde auch über das Veröffentlichungsrecht für die politischen Gruppierungen diskutiert, die derzeit nur Ankündigungen von Veranstaltungen veröffentlichen dürfen. Der Vorschlag der Grünen war, sowohl die Fraktionen als auch die politischen Gruppierungen in Häufigkeit und Umfang mit den Vereinen gleichzustellen. Der Entwurf der Neufassung sah jedoch eine extrem reduzierte Häufigkeit, 1 Mal pro Monat, vor. Dies hätte im Vergleich zu den Vereinen nicht einmal 25% bedeutet. Und um das Recht noch weiter zu beschränken, wurde auch noch die Ausgabe, in der veröffentlicht werden darf, festgelegt. Mit der Festlegung auf eine bestimmte Ausgabe, wäre den Fraktionen die Möglichkeit genommen, kurzfristig und zeitnah zu veröffentlichen. Des Weiteren wäre es nicht möglich, zu Themen der anstehenden Gemeinderatssitzung zu veröffentlichen und zeitnah zu Entscheidungen in Gemeinderatssitzungen im Amtsblatt Stellung zu nehmen. Ebenso ist eine Ausgabenfestlegung für die politischen Gruppierungen nicht nachvollziehbar. Aus welchem Grund sollte das Recht auf Veröffentlichung für die politischen Gruppierungen im Vergleich zu den Vereinen dermaßen eingeschränkt werden? Dass dieser Entwurf der Neufassung bei der Fraktion der Grünen keine Zustimmung fand, war bereits während den Vorbesprechungen für alle deutlich zu erkennen. Somit war es für niemanden eine Überraschung, dass die Grünen bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung den Entwurf geschlossen ablehnten. Es war jedoch überraschend, dass sich viele Rätinnen und Räte der anderen Fraktionen der Ablehnung anschlossen. Es freut die Grünen sehr, dass der Entwurf mehrheitlich abgelehnt und somit die Möglichkeit geschaffen wurde, zeitnah über einen überarbeiteten und nachgebesserten Entwurf zu beschließen. Da die Fraktionen einen Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung im Amtsblatt haben, muss eine Lösung, die eine Mehrheit im Rat erhält, gefunden werden. Von Seiten der Grünen wäre denkbar, bezüglich der Häufigkeit ihre Forderung zu reduzieren, eine Festlegung der Ausgabe ist aber nicht zu akzeptieren. Beim Veröffentlichungsrecht der politischen Gruppierungen ist die Position der Grünen jedoch nicht verhandelbar, da es keine Gründe gibt, sie schlechter zu stellen als die Vereine. Die Grünen gehen davon aus, dass der überarbeitete Entwurf im Februar auf der Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung sein wird und ab März endlich, 19 Monate nach Antragsstellung, Veröffentlichungen der Fraktionen und politischen Gruppierungen möglich sein wird.