MARKTPLATZ: Umbau erfolgt wie geplant / Gebäude könnte später doch noch realisiert werden / Keine weitere Bürgerbeteiligung / Vereinzelt Kritik von Ratsmitgliedern
Von Benjamin Jungbluth
Ketsch. Gut besucht war die jüngste Sitzung des Gemeinderats, mehrere Bürger mussten gar auf eilig dazugestellten Stühlen am Rand des Saals Platz nehmen. Anlass für den Besucheransturm war der Tagesordnungspunkt über die Umgestaltung des Marktplatzes. Nachdem im Oktober vergangenen Jahres beim Bürgerentscheid das geplante Gebäude abgelehnt worden war, hatte es zwischen Befürwortern und Gegnern Uneinigkeit gegeben, wie denn nun mit dem restlichen Teil des Platzes verfahren werden sollte. Und wie von ihm schon mehrfach angedeutet (und gestern bereits kurz berichtet) blieb Bürgermeister Jürgen Kappenstein auch in der Ratssitzung bei seinem Standpunkt: Abgesehen vom abgelehnten Gebäude wird der Marktplatz in naher Zukunft wie geplant umgebaut, ohne dass es eine neuerliche Bürgerbeteiligung geben wird.
Im Detail erklärte Kappenstein, was alles aus Sicht der Gemeindeverwaltung und des Rechtsamts des Rhein-Neckar-Kreises unabhängig vom Bürgerentscheid weiterhin gültig – und „abschließend“, so Kappenstein – entschieden sei: Die Schließung der Bruchhauser Straße und der Straße vor den Banken, die Verlagerung der Parkplätze an die Bahnhofstraße, das Entfernen der bisherigen Bäume und ein Ersatz durch neue, die räumlich anders angeordnet werden sollen, sowie ein Wasserspiel im nördlichen Bereich des Platzes.
Alle diese Punkte seien vom Gemeinderat bereits im März 2014 rechtsgültig beschlossen worden. Dieser Beschluss könne inzwischen nicht mehr von einem neuen Bürgerentscheid aufgehoben werden, da die entsprechende Frist verjährt sei. Außerdem seien diese Punkte auch im Bebauungsplan „Ketsch Ost“ vom Dezember 2015 detailliert festgehalten worden.
„Weißer Fleck“ bleibt Baugrund
„Die somit vom Gemeinderat beschlossene Umgestaltung des Marktplatzes wird deshalb inhaltlich und terminlich wie vorgesehen realisiert“, so Kappenstein. Lediglich die Stelle des abgelehnten Gebäudes sei planerisch jetzt ein „weißer Fleck“ – dieser solle zwar auch umgestaltet werden, aber eine spätere Bebauung müsse an dieser Stelle möglich bleiben, weil dies im rechtsgültigen Bebauungsplan so festgeschrieben sei.
An diesem Punkt rieb sich denn auch Günther Martin von den Bündnis-Grünen: Damit ergebe sich die Möglichkeit, dass nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist von drei Jahren nach dem Bürgerentscheid ein neuer Anlauf für das abgelehnte Gebäude unternommen werden könnte. „Diese Entscheidung setzt das Ergebnis der Bürgerbefragung nicht um“, so Martin. „Außerdem entstehen so faktisch zwei durch Baumreihen getrennte Plätze. Das alles wirkt wie ein Denkmal, das sich jemand setzen möchte.“
Von Seiten der Unabhängigen Grünen betonte Annette Läppchen, dass sie den Bürgerentscheid per se begrüßt habe – auch wenn das Ergebnis nicht das von ihr gewünschte gewesen sei. An den aktuellen Plänen hatte sie auszusetzen, dass die alten Bäume allesamt gefällt werden sollen. „Aber wir finden es gut, dass es jetzt weiter geht“, so Annette Läppchen.
Für die CDU erkundigte sich Thomas Franz, wie denn die konkreten Planungen für den „weißen Fleck“ aussähen. Bürgermeister Jürgen Kappenstein antwortete, dass der Bauausschuss in nichtöffentlicher Sitzung am 22. Mai das Thema zusammen mit der ausführenden Planerin behandeln würde und der Gemeinderat anschließend informiert werde. Tobias Kapp (ebenfalls CDU) fragte kritisch, ob man nicht den Bebauungsplan ändern solle, um die „Bürger ernst zu nehmen“ – worauf Bürgermeister Kappenstein und mehrere Ratsmitglieder nur mit einem unverständlichen „Warum?“ reagierten.
„Juristisch bindend“
Die übrigen Fraktionen zeigten sich indes geschlossen zufrieden mit den Ausführungen des Bürgermeisters. Konrad Kemptner (SPD) betonte, dass die Sozialdemokraten den Bürgerentscheid durchaus respektieren würden, aber die fraktionsübergreifend gefassten weiteren Beschlüsse unter Berücksichtigung der Bürgerwünsche gefasst worden wären. „Wir hoffen, dass die IG jetzt die juristische Situation ernst nimmt, so wie wir das Ergebnis des Bürgerentscheids ernst nehmen“, so Kemptner.
Für die Freien Wähler befand Frank Müller, dass die grundsätzlichen Beschlüsse des Rats nicht durch den Entscheid vom Oktober beeinträchtigt worden seien. Und der parteilose Gerhard Weixler sah ebenfalls diese Grundsatzbeschlüsse für gültig und „juristisch bindend“ an