Grundzuschuss an Vereine

Antrag nach §24 (3) GemO

Unsere Fraktion stellt hiermit folgenden Berichts- und Prüfantrag hinsichtlich des Grundzuschusses an die Vereine und der Nutzung von Grundstücken und Räumlichkeiten durch die Vereine.

Die Verwaltung möge berichten:

1. Grundzuschuss an die Vereine
Wie wird die Höhe des jährlichen Grundzuschusses an die einzelnen Vereine festgelegt? Mit einer Auflistung, die zeigt, welcher Verein auf welcher Basis welchen regelmäßigen jährlichen Grundzuschuss erhält.

2. Nutzung von Grundstücken und Räumlichkeiten durch die Vereine
Mit einer Auflistung der kostenfreien Zurverfügungstellung von gemeindeeigenen Grundstücken und Räumlichkeiten (an welche Vereine). Mit einer Auflistung der kostenfreien Zurverfügungstellung von nicht-gemeindeeigenen Grundstücken und Räumlichkeiten, deren Kosten von der Gemeinde getragen werden (an welche Vereine, zu welchen Kosten). Mit einer Auflistung, welche Vereine die Kosten für Grundstücke und Räumlichkeiten selbst tragen und über die Höhe der Kosten.

Begründung:
Der Antrag dient dazu,
• die aktuellen Grundzuschüsse an die einzelnen Vereine zu prüfen und ggf. anzupassen.
• Die aktuelle Nutzung von Grundstücken und Räumlichkeiten (von gemeindeeigenen und nicht-gemeindeeigenen, die aber von der Gemeinde getragen werden und die, die von den Vereinen selbst getragen werden) zu prüfen und ggf. anzupassen.

Für die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

gez. Heike Schütz